213. Dann sollen sie sich alle dreizehn vor den Großkomthur hinstellen. Dieser soll alle dreizehn Wähler und jeden einzelnen für sich ermahnen, bei Ausübung des Amtes, zu welchem sie berufen sind, nur Gott vor Augen zu haben und auf nichts als auf die Ehre und den Nutzen des Ordens und des heiligen Landes Rücksicht zu nehmen. Weder persönlicher Hass noch Missgunst, soll sie abhalten, den Mann, der ihnen allen oder doch wenigstens der Mehrzahl am empfehlenswertesten erscheint, in die Stelle des Meisters einzusetzen. Andererseits sollen sie denjenigen, welcher ihnen allen oder der Mehrzahl nicht empfehlenswert erscheint, weder aus Gunst noch aus Liebe berufen noch erwählen, um eine so wichtige Stelle inne zu haben, wie das Meisteramt es ist.