205. Alle Brüder des Tempels diesseits des Meeres sollen an drei Freitagen bei Brot und Wasser fasten von jener Stunde an bis zu dem für die Wahl bestimmten Tage. Jeder Komthur soll von jenem Tage an sich in seine Ballei begeben und die Geschäfte des Ordens so schön und gut ausrichten, als Gott es ihn lehrt; er soll selbst beten und seinen Brüdern befehlen zu bitten und zu beten, dass Gott den Orden mit einem Vater und Meister beraten möge. Auch alle frommen Ordensleute sollen eben dasselbe Gebet zum Himmel empor senden.