192. Linsen, Bohnen in der Schale, Kohl, der noch blüht, Rindfleisch, Schweinefleisch, Ziegenfleisch, Bockfleisch, Hammelfleisch oder Aal soll man nicht an die Tafel der Krankenstube geben, außer dann, wenn der Konvent die Gerichte zu Mittag hat, und dann auch nur für die , welche wir oben genannt haben, und außer dann , wenn ein Bruder von einem hierzu Berechtigten zum Essen eingeladen ist. Käse als Gericht in der Krankenstube vorzusetzen, ist nicht angängig.