190. Der Bruder Krankenpfleger muss soviel Umsicht besitzen, dass er die kranken Brüder , welche von der gemeinsamen Kost des Krankenzimmers nicht essen können oder sich nicht zu essen getrauen, nach ihren Wünschen fragt. Er soll sie fragen, von welcher Kost sie essen können; und wenn er sie danach fragt, sollen sie es sagen. Sodann soll er für sie geeignete Speise vorrichten und ihnen dieselbe geben lassen, bis sie die gemeinsame Kost des Krankenzimmers wieder essen können. Das Gesagte gilt namentlich in Bezug auf die schwachen und kranken und eben genesenen Brüder. Denen, die am viertägigen Fieber erkrankt sind , kann er an allen Wochentagen mit Ausnahme des Freitags Fleisch geben, ebenso in der Fastenzeit von Martini bis Advent und in der Adventszeit an drei Wochentagen.