185. Manchmal mag man im Konvente allen Brüdern zwei Sorten Fleisch geben, damit der, welcher nicht von dem einen isst, von dem anderen essen kann, so z.B. zu Weihnachten oder Ostern oder an den drei letzten Tagen vor dem Fasten 57) . Sogar drei Sorten Fleisch kann man reichen, wenn die Ordenshäuser hinreichend damit versehen sind und dies dem Wunsche der Komthure entspricht. Die Schüsseln müssen gemeinsam sein, so wie es in der Vorschrift für den Speisenmeister angegeben ist.