184. Wenn man Rindfleisch und Hammelfleisch an der Tafel des Konvents aufträgt, soll der Hauskomthur die, welche kein Rindfleisch essen, an einem bestimmten Teile der Konventstafel Platz nehmen lassen mit Ausnahme des Meisters und des Bruder Kaplan. Jeder Bruder, der von den Speisen der Dienenden essen will, kann sich davon geben lassen. Wenn man den Brüdern rohes, finniges oder übelriechendes Fleisch vorsetzt, können sie es zurückgeben und müssen anderes dafür bekommen, wenn noch welches vorhanden ist.