178. Wenn die Brüder versammelt sind und ihre Pferde und Knappen gemeinsam zum Transport von Ordensgütern, auf die Weide oder anderswohin schicken, soll der Bannerherr sie , in Rotten geordnet, hin - und zurückführen, indem er an der Spitze der Rotte ein zweifarbiges Banner vorantragen lässt. An allen Orten, wo die Brüder und die Knappen im Konvent speisen, soll der Bannerherr die Aufsicht über die Tische haben. Wenn jedoch die Brüder gelagert sind und die Knappen ihre Fouragelieferung in Empfang nehmen, braucht er , wenn er es nicht will, sich nicht darum zu bekümmern.