173. Der Untermarschall soll zwei Pferde, ein kleines Zelt und Fourage wie der Konvent haben; das kleine Zelt sollen ihm die Packpferde tragen. Er soll den Brüdern das kleine Rüstzeug liefern, es aufpacken und reparieren lassen, wenn er kann und wenn er es hat. Auch kann er alte Sättel, Kastorhüte, Fässchen, Schöpfeimer, Lanzen, Schwerter, Eisenhauben, alte türkische Waffen und Armbrüste, welche dem Depot des Marschallamtes zufallen, gewöhnliche Sattelkissen und alleanderen kleinen Ausrüstungsstücke in Zukunft geben und liefern an Orten, wo der Marschall ist oder wo er nicht ist, nicht jedoch solche Dinge, die herauszugeben der Marschall verbietet. Von den großen Equipierungsstücken jedoch hat der Untermarschall nicht herauszugeben, außer in Gemäßheit eines dahinlautenden Befehls von seiten des Marschalls.