172. Die dienenden Brüder, welche mit Eisen bewaffnet sind, müssen im Kriege sich so führen, wie es in Bezug auf die Brüder Ritter angegeben ist. Die anderen, nicht bewaffneten dienenden Brüder sollen, wenn sie sich brav halten, Gottes und der Brüder Dank dafür haben. Wenn sie jedoch sehen, daß sie es nicht aushalten können, oder wenn sie verwundet sind, dürfen sie sich, wenn sie wollen, ohne besondere Erlaubnis zurückziehen, ohne daß ihnen deshalb von seiten des Ordens Schaden erwächst. Wenn man Brüder zum Schutze der gewappneten Dienenden bestimmt, dürfen erstere nicht ohne Erlaubnis, um anzugreifen oder aus einem anderen Grunde, vorgehen. Wenn jedoch der Marschall oder die Brüder vordringen, sollen sie die Dienenden in gedrängter und wohl formierter Ordnung nachreiten lassen, so gut diese können, damit, wenn die Brüder Hilfe nötig haben, die Dienenden ihren Beistand leisten können. Hier beginnen die Bestimmungen für den Untermarschall