171. Alle dienenden Brüder sind, sowie sie unter Waffen stehen, dem Befehle des Turkopliers untergeben, unbewaffnet jedoch unterstehen sie ihm nicht. Die Turkopolen aber unterstehen ihm sowohl bewaffnet als unbewaffnet. Der Untermarschall, der Bannerherr, der dienende Bruder des Meisters, der des Marschalls und der des Provinzkomthurs unterstehen nicht dem Befehle des Turkopliers, außer wenn sie in der Schwadron des Turkopliers sind.