167. Wenn es sich träfe, daß ein Bruder sich nicht zu seinem Fähnlein zurückfinden könnte, weil er zu weit vorgeritten war aus Furcht vor den Sarazenen, welche zwischen ihm und dem Fähnlein sind, und er wüsste nicht, was aus demselben geworden ist, soll er zu den ersten Fähnlein der Christen reiten, welches er findet. Und wenn er das der Hospitaliter findet, soll er sich zu ihm halten und dem Anführer der Schwadron oder einem anderen mitteilen, dass er nicht zu seinem Fähnlein kommen kann. Dort soll er sich hübsch ruhig verhalten, bis es für ihn möglich ist, zu seinem Fähnlein zu stoßen. Wegen einer Verwundung oder Verletzung darf er sich von seiner Schwadron nicht ohne Erlaubnis entfernen; Und wenn er so schwer getroffen ist, dass er die Erlaubnis nicht selbst einholen kann, soll er einen Bruder schicken, der sie für ihn einholt.