160. Wenn Krieg ist und die Brüder in Quartieren oder in einem Standlager untergebracht sind und der Alarmruf erschallt, dürfen sie nicht ohne Erlaubnis ausziehen, bis das Banner ausgezogen ist. Ist letzteres ausgezogen, sollen sie ihm alle so schnell als möglich folgen, wobei sie ohne Erlaubnis sich weder bewaffnen noch sich der Waffen entledigen dürfen. Wenn sie im Hinterhalt liegen oder einem Fourier als Bedeckung beigegeben sind oder auf einem Patrouilleritte begriffen sind oder ihr Zug durch verschiedene Gebiete geht, dürfen sie ohne Erlaubnis weder die Zügel oder die Sättel abnehmen, noch ihren Pferden zu fressen geben. Wie die Brüder in der Schwadron reiten sollen