150. Wenn die Brüder lagern, und es wird zur Verteilung der Rationen gerufen, sollen sie sich in ihre Mäntel hüllen und hübsch friedlich rottenweise nach einander hingehen und in Gottes Namen in Empfang nehmen, was man ihnen zu geben beliebt. Wenn aber Weltliche oder Brüder, welche nicht mit ihnen zusammen lagern, Lebensmittel als Präsent schicken, sollen sie dieselben erst an den Proviantmeister senden und dürfen nichts ohne Erlaubnis behalten. Wenn der Proviantmeister sie ihnen zurückschickt, können sie davon essen und davon verschenken, an wen sie wollen. Doch ist es viel schöner, wenn der Proviantmeister es ihnen zurückgibt, als wenn er es behält. Und wenn ein Bruder da ist, der Krankheitshalber aus der Krankenstube beköstigt wird, können die Brüder, welche mit ihm zusammen lagern, von seinem Anteile essen, doch so, dass der Bruder keine Not leidet.