14. Wenn auch die Regel der heiligen Vater die Aufnahme von Kindern in einen Orden gestattet, so geben wir Euch doch den Rat, Euch damit nicht zu befassen. Derjenige nämlich, welcher sein Kind für das ganze Leben dem Ritterorden schenken will, soll für dessen Unterhalt bis zu der Stunde sorgen, wo es stark und Kräftig genug ist, um Waffen zu tragen und die Feinde Jesu Christi aus dem heiligen Land zu vertreiben. Alsdann sollen die Eltern denselben zum Ordenshause bringen und den Brüdern seinen Wunsch zu erkennen geben. Es ist besser, dass er nicht im Kindesalter das Gelübde ablegt, sondern erst, wenn er herangewachsen ist; auch ist es besser , dass er es nicht bereut, als wenn er es zu bereuen hätte. Sodann sollen demjenigen, welcher in den Bruderbund aufgenommen zu werden begeht, Prüfungen auferlegt werden nach dem Gutdünken des Meisters und der Brüder, sowie mit Rücksicht auf die Ehrbarkeit seiner Lebensführung. Von den Brüdern welche ungebührlich lange im Kloster stehen