130. Der Drapierer des Konvents soll vier Pferde, zwei Knappen und einen Packknecht haben, außerdem ein mittelgroßes Zelt, wie der Marschall es hat, ein kleines Zelt für seine Knappen und ein zweites für seine Schneider. Das Schneiderwerkzeug müssen die Lasttiere tragen, desgleichen sein mittelgroßes Zelt. Der Drapierer muss den Brüdern geben, was sie an Kleidern und Bettwäsche brauchen, soweit dies zu seinem Amte gehört; ausgenommen sind die wollenen Bettdecken. Wenn Gewänder von jenseits des Meeres kommen, muss der Drapierer beim Öffnen der Päckte zugegen sein; auch soll er alle Geschenke, welche für die Brüder des Konvents bestimmt sind, in Empfang nehmen und sie dahin abliefern, wohin sie adressiert sind. Er soll auch darauf achten, dass die Brüder sich einer ehrbaren Tracht befleißigen; und wenn einer dies nicht tun sollte, kann er es ihm befehlen und dieser hat zu gehorchen; denn nach dem Meister und dem Marschall ist man von allen Brüdern dem Drapierer am meisten Gehorsam schuldig.