13. Auf keine andere Weise 13) dürfen die Tempelritter öffentlich mit einem Exkommunizierten verkehren, noch etwas von ihm annehmen. Dies verbieten wir ausdrücklich da es nicht unmöglich wäre, dass der Betreffende exkommuniziert wird , wie jener es ist. Wenn diesem jedoch nur verboten ist, den Gottesdienst anzuhören, dann kann man wohl mit ihm Umgang haben und etwas als Almosen annehmen, sofern der Komthur es erlaubt. Kinder soll man in den Orden nicht aufnehmen