124. Alle weltlichen Ritter, welche in Jerusalem sind und sich dem Orden angeschlossen haben, sollen sich zu ihm halten, in seiner Nähe das Lager beziehen und unter seinem Banner reiten. Alle Brüder aber, sowohl diejenigen, welche dauernd in der Stadt ansässig sind, als auch alle, die nur hin und wieder dort sind, unterstehen während der Dauer ihres Aufenthaltes bei Abwesenheit des Marschalls seinem Befehle und bedürfen zu allem, was sie tun, seiner Erlaubnis. Hier beginnen die Bestimmungen für den Komtur der Provinz Tripolis und Antiochia.