114. Der Komtur kann den Brüdern ein oder zwei Maultiere von seiner Koppel oder eins seiner Lasttiere geben; doch soll er dies nicht zu oft tun. Der Komtur darf jedoch das Pferd, welches der Bruder dafür ausgetauscht hat, nicht in seiner Koppel behalten, sondern er soll damit zum Marstall gehen, wenn der Marschall dem Bruder nicht die Erlaubnis zum Tauschen gegeben hat. Wenn der Komtur die Brüder seiner Komm ende Füllen aufziehen lässt, und ein Bruder des Konvents wünscht eins davon als Pferd und ist damit zufrieden, so darf er ihm eins oder zwei geben. jedoch darf dies nicht zu oft vorkommen.