685. "Alle Gebete, die ich Euch angegeben habe, sollt Ihr verrichten; doch sollt Ihr die Horen unser Frauen vorher und die des Tages nachher beten aus dem Grunde, weil unser Orden zu Ehren unsrer Frauen gestiftet wurde. Betet auch die Horen unsrer Frauen stehend und die des Tages sitzend. - Und wenn Ihr in einem Hause des Tempelordens seid, wo ein Tempelbruder verscheidet, oder wenn Ihr Brot von dem Hause eßt, wo der Bruder stirbt, sollt Ihr hundert Paternoster für seine Seele beten: innerhalb der ersten sieben Tage sollt Ihr sie, wenn es Euch möglich ist, beten. Wenn Gott den Meister zu sich ruft, sollt Ihr, an welchem Orte Ihr auch seid, innerhalb der sieben Tage zweihundert Paternoster beten. Die Paternoster für die Toten dürft Ihr nicht beiseite lassen, außer wegen körperlicher Unpäßlichkeit, wegen Krankheit, so wie oben angegeben ist.