683. "Wenn Ihr zur Frühmette läuten hört, sollt Ihr aufstehen und sie anhören, falls ein Priester da ist; wenn aber kein Priester da ist, sollt Ihr sechsundzwanzig Paternoster beten, dreizehn für unsre Frauen und dreizehn für den Tag. Sodann sollt Ihr dreißig Paternoster für die Toten und dreißig für die Lebenden beten, bevor Ihr Trank oder Speise, Wasser ausgenommen, zu Euch nehmt. Dies dürft Ihr nicht unterlassen, Ihr müßtet denn durch körperliche Krankheit verhindert sein, sie zu beten; denn sie sind für uns festgesetzt zu Nutz und Frommen unserer Mitbrüder, unserer Mitschwestern, unserer Wohltäter und Wohltäterinnen, daß unser Herr sie zu einem guten Ende führe und ihnen wahrhafte Vergebung gewähre. Wenn Ihr dann die Frühmette gehört habt, falls nämlich ein Priester da ist, oder sie für Euch gebetet habt, falls kein Priester da ist, könnt Ihr Euch wieder schlafen legen.