669. "zuerst aber fragen wir Euch, ob Ihr mit einer Frau verheiratet oder verlobt seid, weshalb sie auf Grund des Rechts der heiligen Kirche auf Euch Ansprüche machen könnte; denn wenn Ihr löget, und es träte morgen oder später zu irgend einer Zeit der Fall ein, daß sie käme und könnte Euch beweisen, daß Ihr ihr Mann seid, und könnte Euch auf Grund des Rechts der heiligen Kirche zurückverlangen, würde man Euch das Kleid nehmen, Euch in starke Fesseln legen und mit den Sklaven arbeiten lassen. Wenn man Euch sodann genug Schimpf angetan hätte, würde man Euch bei der Hand nehmen und der Frau übergeben und Ihr würdet für alle Zukunft aus dem Orden ausgestoßen sein.