647. Die fünfte Strafe besteht in nur zwei Tagen. Einen Bruder, welcher zu zwei Tagen verurteilt wird, kann man auffordern, falls er ein Bruder Ritter oder ein dienender Bruder des Konvents ist, auf seine Ausrüstung achtzugeben, und einen Bruder Handwerker, seinem Handwerke obzuliegen. Ein Bruder, welcher zu drei Tagen oder zu zweien verurteilt ist, soll den Esel führen und einen der niedrigsten Dienste des Hauses verrichten; Sonntags soll er zur Disziplin kommen zu Beginn des Kapitels; auch sollen sie hübsch ruhig den Tag über auf ihren Plätzen sitzen, und wenn sie sich auf das Zimmerhandwerk oder etwas anderes verstehen, können sie es ausüben. Also sollen sich alle Brüder benehmen, welche zu einer Buße von drei oder zwei oder vier Tagen verurteilt sind; auch dürfen sie keine Waffen anrühren, diese müßten denn an irgend einem Orte verderben und der Betreffende könnte sie anders nicht wieder in stand setzen.