636. Wenn der Bruder Kaplan sich vergeht, soll er in seinem Kapitel um Verzeihung bitten wie wir andern Brüder, ohne auf die Knie zu fallen, und soll das tun, wozu die andern Brüder ihn verurteilen. Wenn ein Bruder Kaplan das Haus verlassen hat und später zurückkehrt, um an der Pforte um Verzeihung zu bitten, soll er sich an der Pforte des Kapitelsaales oder in einem Zimmer in der Nähe des Kapitelsaales seiner Kleider entledigen, hierauf vor die Brüder in das Kapitel kommen und um Verzeihung bitten, ohne jedoch niederzuknien. Falls er sich nun etwas zu schulden kommen läßt, weshalb er ausgestoßen werden muß, soll man ihn mit einer Buße belegen. Der Bruder Kaplan aber soll die Disziplin über sich ergehen lassen und ein Jahr und einen Tag lang ohne Kleid sein; er soll am Gesindetische essen ohne Tischtuch und soll alle die andern Fasten einhalten wie die übrigen büßenden Brüder, bis die Brüder ihn freilassen.