644. Es ist zu beachten, daß, wenn einem Bruder das Kleid in einem Kapitel genommen und in einem nämlichen Kapitel auf Bitte der Brüder und um seiner großen Reue willen zurückgegeben wird, er, da er ja ohne Kleid aus dem Kapitel gegangen ist, zu zwei Tagen Buße verurteilt bleibt; der dritte ist ihm nämlich wegen der Rückgabe des Kleides und wegen der Schande, welche er vor den Brüdern empfunden hat, erlassen.