632. Wenn jemand bei seinem Tode wünscht, als Bruder aufgenommen zu werden, soll derjenige, welcher ihm das Kleid gibt, nichts zu ihm sagen, sondern es ihm umlegen, wenn ihn die Krankheit heftig gepackt hat. Wenn er sieht, daß jener stirbt, kann er es wiedersehen; und wenn er in voller Bekleidung stirbt, ist man nicht gehalten, für ihn die Paternoster zu beten, welche man für einen Bruder beten soll.