631. Wenn ein Bruder einen Ritterkomthur vertritt, ist er nicht berechtigt, einen Platz für das Bett oder für die Tiere anzuweisen, doch kann er dabei behilflich sein. Wenn ein Bruder eine Büßung ableistet, soll er Sonntags zur Disziplin kommen und sich derselben unterziehen, bevor man das Kapitel begonne hat; und nachher soll er sagen: "Liebe Herren, laßt Gott bitten, uns mit seinem Rate beizustehen" Wenn ein Bruder in seinem Kapitel um die Erlaubnis nachsucht, sich anderswo außerhalb des Ordens einer anderen religiösen Gemeinschaft anzuschließen, darf er niemals wieder ein zweifarbiges Banner tragen, noch bei der Meisterwahl zugegen sein.