629. Wenn ein Bruder im Krankenzimmer ist, und ein andrer Bruder braucht seine Pferde zur Stunde, wo der Genesene zum ersten Male wieder zur Prime geht, hat jener sie herzugeben. Wenn ferner ein Bruder eine Strafe abbüßt und wegen Unwohlseins ins Krankenzimmer kommt, kann er, wenn er wieder gesund ist und zur Prime geht, wenn er will, seine drei Mahlzeiten einnehmen, bevor er zu seiner Pönitenz zurückkehrt; reiten darf er aber nicht. Und wenn ein Bruder im Krankenzimmer ist und wieder imstande ist, seine drei Mahlzeiten einzunehmen, kann er auch wenn er will, ohne Erlaubnis an demselben Tage das Krankenzimmer verlassen. Wenn ein Bruder zu einer Strafe verurteilt wird, die er anderswo abbüßen soll können die Brüder ihn dort (129) ohne Kapitel vor sich die Strafe abbüßen lassen.