621. Dreißigstens verliert ein Bruder sein Kleid und kann es vor einem Jahre und einem Tage nicht wiedererlangen, wenn er das Ordenshaus verläßt und zwei Nächte außerhalb desselben zubringt. Wenn er aber die Sahen, welche verboten sind, länger als zwei Nächte behält, wird er aus dem Orden gestoßen.