620. Weil man, so sagte der Meister, Bruder Peter von Montagü, und Bruder Anselm der Burgunder(128), wenn ein Bruder in seinem Kapitel widerspenstig ist und stehen bleibt, ihm das Kleid nehmen und ihn in Ketten legen kann, so könne man auch mit einem Bruder verfahren, der in seinem Kapitel nicht um Verzeihung bitten will, wie es im Orden festgelegt ist. Dabei ist an den Fall zu denken, daß der Vorsitzende des Kapitels einem Bruder befiehlt, wegen irgend eines beliebigen Vergehens um Verzeihung zu bitten. Wenn aber ein Konventsbruder dem anderen Vorhaltungen macht und der Betreffende nicht um Verzeihung bitten will, wird er deshalb sein Kleid nicht verlieren, da der eine Bruder nicht dem Befehle des anderen untersteht; immerhin könnte man es ihm als Verstoß anrechnen. Wenn ein Bruder einem anderen Vorhaltungen macht, so wird er, wenn er keine Zeugen hat, nie gegen jenen Glauben finden; wenn er nun aber Brüder namhaft macht, und diese lassen ihn im Stich und wollen kein Zeugnis ablegen, so kann man es dem Betreffenden als großes oder geringes Vergehen anrechnen, unbeschadet des Kleides; doch kann er immerhin sagen: "es waren Brüder dabei..."