613. Neunundzwanzigstens: wenn ein Bruder im Kampfe ohne Erlaubnis angreift und Schaden daraus entsteht, können die Brüder nach Belieben über sein Kleid verfügen. Dieser Schaden könnte so bedeutend sein, daß ihm das Kleid nicht bleiben kann. Wenn er jedoch etwa einen Christen in Lebensgefahr sieht und sein Gewissen ihm sagt er könne jenen, ohne selbst Schaden zu leiden, helfen, so wie oben in den Statuten angegeben ist, kann er es tun. Auf keine andre Weise ist es einem Bruder erlaubt, wenn er nicht sein Kleid aufs Spiel setzen will.