60. Wir bestimmen aus liebevoller Rücksichtsname, dass die bejahrten und schwachen Brüder mit Fleiß geehrt und geachtet werden in Anbetracht ihrer Gebrechlichkeit; auch sollen sie, unbeachtet der Vorschrift der Regel, in denjenigen Dingen, welche für ihre Körper notwendig sind, in keiner Beziehung Not leiden.