59. Uns ist wohl bekannt, dass es zahllose Verfolger giebt und Leute, welche Streit herbeiführen und grausam sich bemühn, ihre Freunde und die Gläubigen der heiligen Kirche zu peinigen. Durch den deutlichen Bescheid unsres Konzils bestimmen wir, dass, wenn einer in den Gebietsteilen des Morgenlandes oder an einem anderen Orte ein Verlangen an Euch stellt, hierüber durch zuverlässige und wahrheitsliebende Männer gerichtet werde, wenn die andre Partei es leiden will34). Von der Einhaltung dieses selbigen Gebotes soll auch nicht abgewichen werden, wenn es sich um Dinge handelt, welche man Euch genommen hat. Von den bejahrten Brüdern.