52. Wir verbieten durchaus, dass ein Bruder Gold oder Silber an seinem Zaume, an seinen Steigbügeln oder an seinen Sporen habe; d.h. sie sollen keine solchen kaufen. Wenn es sich aber trifft, dass sie derartige alte vergoldete Geschirrstücke geschenkt bekommen, an denen das Gold oder Silber so verblichen ist, dass weder glänzende Schönheit noch Hochmut den anderen Leuten sichtbar werden, so kann der Betreffende dieselben wohl haben. Wenn ihm jedoch neues Geschirr geschenkt wird, so soll der Meister zusehen, was er damit anfängt. Von den Lanzenüberzügen..