589. Zweitens kann einem Bruder das Kleid nicht bleiben, wenn er im Zorn oder Grimm Hand an einen Bruder legt, ihn von seinem Platze verdrängt oder ihm die Schließen seines Mantels zerreißt. Wenn die Mißhandlung sehr stark und roh ist, kann man ihn außerdem in Fesseln legen; wenn aber ein Bruder einmal in Fesseln gelegt worden ist, darf er niemals wieder das zweifarbige Banner tragen, noch an der Meisterwahl teilnehmen. Ehe man ihn veranlaßt, wegen seines Vergehens um Verzeihung zu bitten, soll man ihm Absolution erteilen lassen. Desgleichen soll er sich die Absolution erteilen lassen, ehe man über sein Vergehen zu Gerichte sitzt, wenn er etwa einen Angehörigen eines religiösen Ordens oder einen Geistlichen geschlagen hat.