470. So lange ein Bruder der Buße unterworfen ist, soll er seine Schlafstätte im Hospital haben. Wenn er krank ist, soll ihm der Almosenpfleger die für seine Krankheit nötigen Dinge gewähren. Während seiner Krankheit kann er im Hospital essen. So lange er aber gesund ist, soll er mit den Sklaven arbeiten, soll beim Essen auf der Erde vor dem Gesinde sitzen, von ihrer Speise essen und stets in eine Kappe gekleidet sein, an welcher das Kreuz fehlt. [--- REGELN 471­588 NICHT ERHALTEN ---]