458. Wenn der Meister oder ein anderer Komthur, der das Kapitel abhält, einen Bruder, der seinem Befehle untersteht, etwa auffordert, wegen einer Sache um Verzeihung zu bitten, und der Bruder will sich nicht entschuldigen, sondern beharrt auf seiner Thorheit, darf das Kleid ihm nicht bleiben. Doch findet dieses Verfahren dann keine Anwendung, wenn ein gewöhnlicher Bruder einen anderen gewöhnlichen Bruder zur Rede setzt, Denn wenn ein gewöhnlicher Bruder nicht um eines anderen Bruders willen, der nicht sein Komthur ist, um Verzeihung bitten will, soll er sein Kleid zwar nicht verlieren, doch kann man ihn füglich mit schwerer, empfindlicher und harter Buße belegen. Sobald nämlich ein Bruder zu einem anderen sagt: "Bittet wegen der und der Sache um Verzeihung," soll der Bruder, falls er anwesend ist, um Verzeihung bitten und nach obigen Angaben verfahren.