456. Wenn der Bruder ein Satteltier im Zorn oder in der Wut oder durch eigne Schuld tötet oder verstümmelt, können die Brüder über sein Kleid nach Belieben verfügen. Wenn ein Bruder etwas, was einem Weltlichen oder einem anderen als dem Tempel gehört, befördert und angibt, es sei Eigentum des Ordens, was nicht wahr ist, und die Herrschaften der Provinzen verlören dadurch ihre Gerechtsame und Zölle, kann das Kleid ihm nicht bleiben. Wenn ein Bruder unbefugter Weise ein lebendes vierfüßiges Tier, Hund und Katze ausgenommen, aus dem Hause verschenkt, können die Brüder nach Belieben über sein Kleid verfügen.