453. Wenn ein Bruder sich lügenhafter Verleumdungen schuldig macht, darf das Kleid ihm nicht bleiben. Wenn ein Bruder sagt, ein Mitbruder von ihm hätte etwas geäußert oder gethan, wodurch er, wenn es bewiesen würde, aus dem Orden gestoßen werden müsste oder könnte, er es aber nicht nachweisen kann, trotzdem er sich die größte Mühe gibt, es zu beweisen, es auch nicht bereuen noch widerrufen will, sondern stets auf seiner thorheit beharrt, kann das Kleid ihm nicht bleiben.