451. Die zweite härtest und empfindlichste Buße nach der Austoßung aus dem Orden, welche einen Bruder treffen kann, ist der Verlust des Kleides, wovor Gott jeden Bruder bewahren möge. Diese Strafe erkennt man gegen einen Bruder wegen mannigfacher Uebeltaten, die bei ihm vorkommen können. Denn man kann gegen einen Bruder auf Verlust des Kleides erkennen, wenn er etwa einen anderen Bruder im Zorn oder Grimm so gestoßen oder geschlagen hat, dass er ihn von seinem Platze verdrängt hat, oder wenn er ihm im Zorn die Schnüre seines Mantels zerissen hat. Der Bruder, welcher ein solches Betragen gezeigt hat, würde mit dem Banne belegt werden und müsste sich absolvieren lassen. Solange er aber ein Bruder ohne sein Kleid ist, sollen seine Ausrüstungsstücke der Rüstkammer in der Karawane zurückgegeben werden; auch kann man sie den Brüdern geben, wenn sie dieselben brauchen. Seine Tiere können gleichfalls der Karawane des Marschalls zurückgegeben werden; auch sie kann man im Bedürfnisfalle den Brüdern geben.