450. Etwas anderes kann noch der Grund sein, weshalb ein Bruder aus dem Oden gestoßen werden kann. Wenn sich nämlich ein Mann als Laie dem Orden anschließt, und man gibt ihm das Kleid des Ordens wie einem Laien und er ließe sich später zum geistlichen Beruf ordinieren ohne Erlaubnis dessen, der ihm dieselbe erteilen kann, kann man ihn aus dem Orden ausweisen, wenn der Meister und die Brüder damit einverstanden sind. Sie können ihn auch wohl im Orden lassen und dulden, wenn sie wollen, d.h. im Kleide eines Bruder Kaplan. In einem andern Kleide oder in einem andern Dienste jedoch darf er nicht in unserm Orden bleiben, nachdem er einmal zum geistlichen Beruf in unserm Orden ordiniert ist. Doch wie man auch mit ihm verfährt, es muss mit Zustimmung der Brüder geschehen. Und wenn der Meister und die Brüder dulden, dass er im Orden verbleibt, sollen sie ihm eine große und strenge Buße auferlegen nach dem Belieben der Brüder und seinem sonstigen Verhalten. Es würde freilich viel gesünder sein, wenn er für immer ausgestoßen würde, damit die andern es sich zur Warnung dienen lassen.