442. Wenn einen Bruder etwa eine hässliche Krankheit befällt, nachdem er unser Kleid erhalten hat, müsste man ihn an einen besondern Ort bringen, wie oben angegeben ist, und ihn gehörig mit dem versehen, was er zu seiner Krankheit braucht, solange er lebt. Wenn aber die Krankheit so etwas wie Aussatz ist, muss ein anderes Verfahren angewandt werden.