438. Wenn man den, welcher Bruder zu sein begehrt, fragt, ob er eine geheime Krankheit hat, soll er die Wahrheit sagen. Wenn er nun die Krankheit hätte und sie verleugnete, - denn bei der Aufnahmehandlung fragt man ihn im Kapitel - und er würde später, nachdem ihm das Kleid gegeben ist, überwiesen, dass er gelogen hat, könnte er dafür in Fesseln geschlagen und aus dem Orden gestoßen werden, falls die Krankheit etwa eine derartige ist, dass der ganze Körper oder eines seiner Gliedmaßen bös mitgenommen ist, oder eine solche, dass der Augenschein lehrt, der Betreffende könne in Wahrheit niemals gesund werden. Wenn jedoch die Krankheit leicht und so geartet ist, dass voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit Besserung eintritt, würde es nicht schön sein, wenn er deshalb ausgestoßen würde. Denn nicht auf leichte Krankheit bezieht es sich, vielmehr sollen die Brüder Erbarmen und Mitleid mit einem solchen Menschen haben.