431. Hernach soll bei seiner Aufnahme als Bruder Ritter derjenige, welcher ihn zum Bruder macht, ihn fragen: "mein lieber freund, habt Ihr oder jemand durch Euch mit Eurem Wissen und Willen auch keinem Menschen etwas gegeben oder versprochen, damit er Euch beim Eintritt in unseren Orden behilflich sei? Denn das würde Symonie sein und ihr würdet Eures Seelenheils verlustig gehen. Seid Ihr Ritter oder Sohn eines Ritters oder seid ihr vom Vater her ritterlicher Abstammung, sodass Ihr Ritter sein würdet und könntet? Stammt Ihr aus legitimer Ehe? Habt Ihr nicht schon ein Gelübde oder Versprechen abgelegt oder das Kleid einer andern Ordensgesellschaft getragen? Seid Ihr verlobt oder verheiratet? Sagt es der Wahrheit gemäß; denn wenn Ihr löget und würdet dessen überwiesen, würde man Euch das Kleid nehmen und viel Schande antun, und hernach würde mach Euch Eurer Frau zurückgeben. Habt Ihr keine Schulden, die dem Orden unbequem werden könnten? Denn sonst würde man Euch das Kleid nehmen und große Schande antun und Euch sodann dem Gläubiger übergeben. Habt Ihr keine geheime Krankheit? Seid Ihr etwa Priester oder habt die Weihen empfangen?