427. Folgende Gegenstände darf er nicht mitnehmen: nämlich weder Gold noch Silber noch Waffenstücke, wie Eisenhaube, Waffenrock, Schulterstücke (?), Halsberg, kleinen Halsberg, Schwert, Lanze, Schild, türkische Keule, Dolchmesser, Eisenhosen, Armbrust, türkische Waffen, kurz mit einem Worte: nichts, was Waffe heißt. Nähme er aber etwas von diesen oben genannten Gegenständen mit, so würde er unwiderruflich aus dem Orden gestoßen werden. Jeder Bruder soll sich hüten, sich an dem Quersack oder Kasten eines andern Bruders zu vergreifen ohne Erlaubnis dessen, der ihm daraus zu geben berechtigt ist. Wenn er es täte, könnte man es ihm als Diebstahl anrechnen, zumal wenn der betreffende Bruder auch sonst ein schlechtes Betragen zeigt.