425. Allen Brüdern des Tempels sei zu wissen getan, dass wenn ein Bruder infolge seiner Sündhaftigkeit oder durch sein großes Missgeschick das Haus verlässt und weggeht, dieser Bruder sorgfältig darauf achten muss, dass er nichts anderes mitnimmt, außer was unten angegeben ist. Er kann nämlich so weggehen, wie er zur Prime ins Kloster geht, nur darf er nichts doppelt tragen, desgleichen sein Dolchmesser. Doch kann er sein Hemd, seine Hosen, sein Leibwams, seinen Rock, seinen Kittel, seinen Gürtel, seine Strümpfe und seine Schuhe tragen. Auch kann er einen Mantel oder seine kappe tragen. Doch wenn er das eine mitnimmt, soll er das andere dalassen. Wenn ihm aber der Mantel abverlangt wird, soll er ihn zurückgeben, da er ihn durchaus nicht zurückbehalten darf. Wenn er ihn die zweite nacht behielte, würde er für immer aus dem Orden gestoßen werden.