423. Neuntes, wenn ein Bruder an dem Eigentum des Ordens Diebstahl begeht. Diese Sünde ist eine weitverzweigte, und in mannigfaltiger Weise kann man in dieselbe verfallen, wenn man nicht sorgfältig acht gibt. Und jedes mal verliert der Bruder, wenn er sie begeht und man ihn derselben überweist, welcher Art sie auch sei, die Zugehörigkeit zum Orden. Man nennt es nun Diebstahl, wenn ein Bruder dem Orden gehörige Gegenstände wegnimmt. Auch wenn ein Bruder aus einer Burg oder einer andern verschlossenen Behausung des Nachts sich entfernt, und zwar nicht durch das Haupttor, wird es ihm als Diebstahl angerechnet. Wenn der Meister oder ein Komtur von einem Bruder, welcher unter seinem Befehle steht, verlangt, ihm die Besitzgegenstände des Ordenshauses zu zeigen, die seiner Aufsicht und Gewalt unterstehen, soll der Bruder sie alle zeigen. Wen er etwas davon zurückbehielte, was er ihm nicht zeigte, würde es ihm als Diebstahl angerechnet werden.