419. Sechstens, wenn ein Bruder, solange das zweifarbige Banner weht, aus furcht vor den Sarazenen vom Schlachtfeld flieht und sein Fähnlein im Stich lässt. Das gilt von den Brüdern Rittern und auch von den dienenden Brüdern, wenn sie in Eisen gewappnet sind. Wenn jedoch ein dienender Bruder, welcher nicht in Eisen gewappnet ist sich sagen müsste, dass er nicht helfen, noch an der gefährdeten Stelle aushalten kann, darf er sich wohl nach hinten zurück ziehen, ohne von Seiten des Ordens Nachteil gewärtigen zu müssen, wenn er es nicht in anderer Beziehung fehlen lässt. Ein Bruder Ritter jedoch dürfte sich nicht so verhalten, ob er nun in Eisen gewappnet ist oder nicht. Denn der darf das Banner aus keinem Anlasse ohne Erlaubnis verlassen, weder wegen einer Verwundung noch aus einem anderen Grunde.