415. Es sei auch hervorgehoben, dass, nachdem der Vorsitzende des Kapitels einen Bruder aus dem Kapitel hat hinausgehen heißen, um über sein Vergehen zu richten, dieser Bruder ohne besondere Erlaubnis nicht ins Kapitel zurückkehren darf, um einen anderen Bruder zu beschuldigen. Jedoch ist es sein gutes Recht seine Pflicht, auch ohne Erlaubnis zurückzukehren, um wegen irgendeines Vergehens, das er vielleicht vergessen hat, um Verzeihung zu bitten. Jeder Bruder soll ordentlich und bereitwillig die Bußübungen ausführen, welche ihm von einem Kapitel auferlegt sind.