414. Auch mögen alle Brüder wissen, dass wenn ein Bruder aus dem Kapitel hinausgegangen ist, weil er entweder irgendeines Vergehens geziehen worden ist oder weil er selbst freiwillig um Verzeihung gebeten hat, man des Betragen und die Lebensführung des betreffenden Bruders, sowie die Beschaffenheit und die Größe der Verfehlung in Erwägung ziehen soll. Wenn jene Person nun ein gutes Betragen gezeigt hat und die Verfehlung leicht ist, sollen die Brüder leicht darüber hingehen; hat jedoch die Person ein schlechtes Betragen bewiesen und ist die Verfehlung groß und anstößig, dann sollen die Brüder ihn mit einer empfindlichen und harten Buße belegen. Bisweilen macht man, wenn es sich um einen Biedermann handelt, aus einer großen Verfehlung eine kleine; handelt es sich aber um einen Bösewicht, aus einer kleinen eine große. Wie nämlich der Gute Nutzen und Ehre von seiner Güte haben soll, so soll der Schlechte Schaden und Schande von seiner Schlechtigkeit haben. Auch sei bemerkt, dass für den kleinsten Fehler und Ungehorsam, womit ein Bruder das Gebot des Ordens übertritt, man auf zwei ganze Tage in der ersten Woche erkennen kann, je nach dem Verhalten des Bruders. Auf mehr jedoch kann man wegen seines Vergehens erkennen, es müsste denn gerade bei dem Betreffenden das Belassen des Kleides oder die Ordensmitgliedschaft in Frage kommen, wovor Gott jeden Bruder bewahren möge.