411. Wenn jedoch ein angesehener Weltlicher oder ein hochgestellter Geistlicher, die glaubwürdig oder Mitglieder des Ordens sind, als der Wahrheit entsprechend dem Meister mitteilen sollten, dass der und der Bruder dem Orden Schande macht, kann der Meister auf Grund des Zeugnisses dieser ehrenwerten Männer dem betreffenden Bruder gehörig zusetzen und ihn recht hart bestrafen und zwar, ohne vorher mit den Brüdern zu sprechen, und ohne ihren Urteilsspruch. Auch sei bemerkt, dass der gute Meister den schlechten Bruder aus der Gesellschaft der Guten ausscheiden und entfernen muss; so nämlich gebiet es die Regel.